Urnenbestattung in Berlin: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab mit Feierhalle kostet auf einem landeseigenen Friedhof in Berlin 798,00 € an Friedhofsgebühren, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Mit Bestatter liegen die Bestattungskosten bei ca. 4.098 € plus Einäscherung.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Berlin; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührenordnung des Landes Berlin, Tarif in der Fassung vom 11.01.2011.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Urne ist in Berlin die Regel: 2022 waren 27.517 von 33.024 Bestattungen Urnenbeisetzungen, rund 83 %. Die Friedhofsgebühren setzen sich wie bei der Erdbestattung aus Bausteinen je Bestattung zusammen: Verwaltungsgebühr 52,00 € (1.1), Friedhofsgrundgebühr 496,00 € bei Reihen- und Gemeinschaftsgräbern oder 520,00 € bei Wahl-, Familien- und Urnenwandgräbern sowie die Beisetzungsgebühr nach Grabart.
Die Beisetzungsgebühr reicht von 50,00 € in der Urnenwand bis 108,00 € im Baumfeld. Enthalten sind laut Tarifstelle 3.1.2 Urnenannahme, Urnenaufbewahrung bis zu drei Wochen, Bereitstellen der Urne, Herstellen und Schließen der Gruft, Sandschale, Urnenträger und das Anordnen der Blumen und Gebinde. Bei Gemeinschaftsgrab, Urnenwand und Baumfeld kommt die Pflegepauschale für 20 Jahre hinzu, beim Urnengemeinschaftsgrab 69,00 €, beim Baumfeld 675,00 €.
Die Einäscherung gehört nicht zu den Friedhofsgebühren. Sie erfolgt in den Krematorien des Landes Berlin (§ 18 Abs. 3 Bestattungsgesetz Berlin), betrieben vom Landesbetrieb Krematorium Berlin an zwei Standorten: Krematorium Ruhleben, Am Hain 1, 13591 Berlin, und Krematorium Baumschulenweg, Südostallee 55, 12437 Berlin. 2023 fanden dort zusammen 15.435 Einäscherungen statt. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin vorgeschrieben (§ 20 Abs. 1). Hinzu kommen die Kosten der Einäscherung im Krematorium und der zweiten Leichenschau (§ 20 Bestattungsgesetz). Diese sind nicht Teil der Friedhofsgebührenordnung und stehen im Angebot des Bestatters (nach Angebot).
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltung, Grundgebühr, Beisetzung und Pflege | ||
| Verwaltungsgebühr für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte | 52,00 € | 1.1 |
| Friedhofsgrundgebühr je Bestattung in einer Reihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte | 496,00 € | 2.1.1 |
| Friedhofsgrundgebühr je Bestattung in einer Wahl-, Familien- oder Urnenwandgrabstätte | 520,00 € | 2.1.2 |
| Urnenbeisetzung in einer Erdwahl-, Erdreihen-, Urnenwahl- oder Familiengrabstätte inkl. Abräumen der Pflanzung | 97,00 € | 3.1.2.1 |
| Urnenbeisetzung in einer Urnenreihengrabstätte inkl. Abräumen der Pflanzung | 91,00 € | 3.1.2.2 |
| Urnenbeisetzung in einer Urnen- oder Aschengemeinschaftsgrabstätte | 87,00 € | 3.1.2.3 |
| Urnenbeisetzung in einer Urnenwandgrabstätte | 50,00 € | 3.1.2.4 |
| Urnenbeisetzung in einer Familiengrabstätte eines Baumfeldes | 108,00 € | 3.1.2.5 |
| Pflege 20 Jahre: Urnen- oder Aschengemeinschaftsgrabstätte inkl. Kranzablage- und Gedenkstätte | 69,00 € | 4.1.3 |
| Pflege 20 Jahre: Urnenwandgrabstätte in freistehender Anlage | 161,00 € | 4.1.4 |
| Pflege 20 Jahre: Urnenwandgrabstätte in einem Gebäude | 621,00 € | 4.1.5 |
| Pflege 20 Jahre: Familiengrabstätte eines Baumfeldes | 675,00 € | 4.1.6 |
| Abschied und Einzelleistungen | ||
| Trauerfeier in der Feierhalle, bis 30 Minuten | 159,00 € | 3.2.1.1 |
| Trauerfeier, ermäßigte Gebühr Friedhof Rudow und Friedhof Staaken, bis 30 Minuten | 116,00 € | 3.2.1.2 |
| Stille Abschiednahme für 15 Minuten inkl. einfacher Ausschmückung und Kerzen | 58,00 € | 3.2.2 |
| Würdige Urnenübergabe an die Trauergemeinde in einem Raum (ohne Trauerfeier und stille Abschiednahme) | 22,00 € | 3.2.4 |
| Urnenaufbewahrung ab der 4. Woche, je angefangene Woche | 8,00 € | 5.2.1 |
| Zustimmung zu einem liegenden Grabmal oder Denkzeichen bis 0,02 m³ | 32,00 € | 3.3.2.1 |
Quelle: Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO), vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2011 (GVBl. S. 9); Senatsvorlage mit Gegenüberstellung von altem und neuem Tarif (PDF), Spalte "geltende Fassung". Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.
| Grabart | Friedhofsgebühren |
|---|---|
| Urnenreihengrab | 639,00 € |
| Urnenwahlgrab (bis zu vier Urnen) | 669,00 € |
| Urnen- oder Aschengemeinschaftsgrab (anonym) | 704,00 € |
| Urnenwandgrab in freistehender Anlage | 783,00 € |
| Urnenwandgrab in einem Gebäude (Kolumbarium) | 1.243,00 € |
| Baumbestattung: Familiengrabstätte eines Baumfeldes | 1.355,00 € |
Rechenbeispiele
Alle Beispiele nennen nur die Friedhofsgebühren nach heutigem Tarif. Einäscherung, zweite Leichenschau und Bestatter kommen nach Angebot hinzu.
Urnenreihengrab mit Feierhalle
52,00 € + Grundgebühr 496,00 € + Beisetzung 91,00 € + Feierhalle 159,00 € = 798,00 €. Mit einer würdigen Urnenübergabe statt Trauerfeier sind es 661,00 €, ganz ohne Feier 639,00 €. Das ist die günstigste landeseigene Variante.
Urnenwahlgrab mit Feierhalle
52,00 € + 520,00 € + 97,00 € + 159,00 € = 828,00 €. Das Urnenwahlgrab misst 1 m x 1 m und nimmt bis zu vier Urnen auf, ohne dass ein Preis je Urnenstelle anfällt.
Anonymes Urnengemeinschaftsgrab ohne Feier
52,00 € + 496,00 € + 87,00 € + Pflege 69,00 € = 704,00 €. Wegen der Pflegepauschale ist anonym in Berlin nicht automatisch günstiger als das Urnenreihengrab.
Urnenwand und Baumfeld ohne Feier
Das Urnenwandgrab in freistehender Anlage kostet 783,00 €, in einem Gebäude 1.243,00 €. Die Familiengrabstätte eines Baumfeldes kommt auf 1.355,00 €; dabei gilt die Grundgebühr für Wahl- und Familiengräber (2.1.2).
Welche Urnengräber es auf landeseigenen Friedhöfen gibt
Das Urnenreihengrab misst 0,50 m x 0,625 m und wird der Reihe nach für die Ruhezeit vergeben, ohne Verlängerung (§ 21 Friedhofsordnung). Das Urnenwahlgrab misst 1 m x 1 m, nimmt bis zu vier Urnen auf und lässt sich verlängern (§ 22). Eine Urne kann außerdem in einem Erdwahlgrab beigesetzt werden, je Grabstelle eine; dafür gilt die Beisetzungsgebühr von 97,00 €.
In der Urnenwandgrabstätte wird die Urne oberirdisch in einer baulichen Anlage beigesetzt, eine Verlängerung ist nicht möglich (§ 24). Gemeinschaftsgrabstätten werden der Reihe nach vergeben; Gestaltung und Pflege übernimmt nur die Friedhofsverwaltung, Blumen werden an zentraler Stelle abgelegt (§ 25). Auf dem Landschaftsfriedhof Gatow gibt es Aschengemeinschaftsgrabstätten ohne Urne, auf dem Friedhof Baumschulenweg Baumbeisetzungen.
Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof. Welche Formen angeboten werden, steht in der Übersicht der Friedhöfe und auf den Seiten der Bezirksämter.
Die Ruhezeit beträgt auf den landeseigenen Friedhöfen grundsätzlich 20 Jahre, für Sarg und Urne gleich (§ 3 Friedhofsordnung; § 11 Abs. 1 Friedhofsgesetz: mindestens 20 Jahre). Ein Reihengrab wird im Todesfall für die Ruhezeit vergeben und lässt sich nicht verlängern (§ 21 Abs. 3 FO). Ein Wahlgrab lässt sich auf Antrag um 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängern und schon zu Lebzeiten erwerben, wenn genug Grabstätten vorhanden sind (§ 22 Abs. 3 und 4 FO).
Fristen und Seebestattung
Die Asche ist innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 21 Abs. 2 Bestattungsgesetz Berlin). Bis zu drei Wochen bewahrt der Friedhof die Urne im Rahmen der Beisetzungsgebühr auf, ab der vierten Woche kostet das 8,00 € je angefangene Woche (5.2.1). Statt einer Beisetzung auf dem Friedhof ist auch eine Seebestattung zulässig: Die Asche darf dafür ausgeführt werden, die Friedhofspflicht gilt insoweit nicht (§ 18 Abs. 3 Satz 3). Die Kosten dafür nennt der Bestatter nach Angebot.
Was der Bestatter bei einer Urnenbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Dazu gehören meist:
- Abholung und Überführung zum Krematorium
- Kremationssarg und Urne
- Versorgung der verstorbenen Person
- Unterlagen, Sterbeurkunde, Anmeldung bei Krematorium und Friedhof, Organisation der zweiten Leichenschau
- Organisation der Trauerfeier
Die Entgelte des Krematoriums legt der Bestatter in der Regel aus. Fragen Sie im Kostenvoranschlag danach, und rechnen Sie die Friedhofsgebühren Ihrer Variante im Kostenrechner nach. Zum Vergleich finden Sie die Gebühren der Erdbestattung auf einer eigenen Seite.
Fragen zur Urnenbestattung in Berlin
Ist die Einäscherung in den Beträgen enthalten?
Nein. Die Beträge auf dieser Seite sind Friedhofsgebühren. Einäscherung und zweite Leichenschau sind nicht Teil der Friedhofsgebührenordnung und stehen im Angebot des Bestatters.
Wie lange ruht eine Urne?
Wie bei der Erdbestattung grundsätzlich 20 Jahre. Das Urnenwahlgrab lässt sich auf Antrag um 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängern.
Gibt es einen Samstagstermin für die Beisetzung?
Die Gebührenordnung enthält keine Tarifstelle für Samstag oder Wochenende, die Bezirksfriedhöfe nennen Beisetzungszeiten nur an Werktagen.