Erdbestattung in Berlin: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit Feierhalle kostet auf einem landeseigenen Friedhof in Berlin 939,00 € an Friedhofsgebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten bei ca. 4.239 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Berlin; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührenordnung des Landes Berlin, Tarif in der Fassung vom 11.01.2011.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Friedhofsgebührenordnung berechnet eine Erdbestattung aus festen Bausteinen, die je Bestattung anfallen. Einen Preis für das Grab je Jahr gibt es in Berlin nicht, die Ruhezeit von 20 Jahren ist mit den Gebühren abgegolten. Erstens die Verwaltungsgebühr von 52,00 € für die Überlassung des Nutzungsrechts (1.1). Zweitens die Friedhofsgrundgebühr: 496,00 € beim Reihen- oder Gemeinschaftsgrab (2.1.1), 520,00 € beim Wahl- oder Familiengrab (2.1.2).
Drittens die Bestattungsgebühr: 232,00 € im Erdreihengrab, 285,00 € im Erdwahl- oder Familiengrab und 228,00 € im Erd-Rasen-Reihengrab oder Erdgemeinschaftsgrab. Darin enthalten sind laut Tarifstelle 3.1.1 Sargannahme, Sargaufbewahrung bis zu vier Tage nach dem Einlieferungstag, Bereitstellen des Sarges, Herstellen, Auskleiden und Schließen der Gruft, Sandschale, Trauerzugführer und das Anordnen der Blumen und Gebinde. Hat ein Friedhof keine Sargaufbewahrung, ermäßigt sich die Gebühr um 15,00 €; ein Beispiel ist der Friedhof Staaken.
Viertens bei Erd-Rasen-Reihengrab und Erdgemeinschaftsgrab die Pauschale für Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege durch die Friedhofsverwaltung für 20 Jahre: 1.019,00 € bzw. 1.027,00 €. Fünftens, wenn gewünscht, die Trauerfeier in der Feierhalle für 159,00 € bis 30 Minuten. Einen Zuschlag für Samstage gibt es nicht, weil die Gebührenordnung keine Tarifstelle für Samstag oder Wochenende enthält.
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltung, Grundgebühr, Erdbestattung und Pflege | ||
| Verwaltungsgebühr für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte | 52,00 € | 1.1 |
| Friedhofsgrundgebühr je Bestattung in einer Reihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte | 496,00 € | 2.1.1 |
| Friedhofsgrundgebühr je Bestattung in einer Wahl-, Familien- oder Urnenwandgrabstätte | 520,00 € | 2.1.2 |
| Erdbestattung in einer Erdreihengrabstätte inkl. Abräumen der Pflanzung | 232,00 € | 3.1.1.2 |
| Erdbestattung in einer Erdwahl- oder Familiengrabstätte inkl. Abräumen der Pflanzung nach Erlöschen des Nutzungsrechts | 285,00 € | 3.1.1.1 |
| Erdbestattung in einer Erdreihengrabstätte mit einheitlicher Anlage und Pflege | 228,00 € | 3.1.1.3 |
| Erdbestattung in einer Erdgemeinschaftsgrabstätte | 228,00 € | 3.1.1.4 |
| Ermäßigung, wenn der Friedhof keine Sargaufbewahrung hat (z. B. Friedhof Staaken) | -15,00 € | Anm. zu 3.1.1 |
| Pflege 20 Jahre: Erdreihengrabstätte mit einheitlicher Anlage und Pflege | 1.019,00 € | 4.1.1 |
| Pflege 20 Jahre: Erdgemeinschaftsgrabstätte inkl. Kranzablage- und Gedenkstätte | 1.027,00 € | 4.1.2 |
| Trauerfeier, Einzelleistungen und Grabmal | ||
| Trauerfeier in der Feierhalle, bis 30 Minuten | 159,00 € | 3.2.1.1 |
| Trauerfeier, ermäßigte Gebühr Friedhof Rudow und Friedhof Staaken, bis 30 Minuten | 116,00 € | 3.2.1.2 |
| Trauerfeier, je weitere angefangene 10 Minuten | 53,00 € | 3.2.1.3 |
| Stille Abschiednahme für 15 Minuten inkl. einfacher Ausschmückung und Kerzen | 58,00 € | 3.2.2 |
| Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier, erste 10 Minuten | 15,00 € | 3.2.3.1 |
| Sargträger, je Person | 30,00 € | 5.1 |
| Sargaufbewahrung ab dem 5. Tag, je Tag (außer gesetzliche Feiertage) | 38,00 € | 5.2.2 |
| Hügel setzen | 61,00 € | 5.8 |
| Merkpfahl | 8,00 € | 5.14 |
| Zustimmung zum Aufstellen eines stehenden Grabmals bis 0,05 m³ inkl. Beräumung | 100,00 € | 3.3.1.1 |
| Zustimmung zu einem liegenden Grabmal oder Denkzeichen bis 0,02 m³ | 32,00 € | 3.3.2.1 |
Quelle: Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO), vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2011 (GVBl. S. 9); Senatsvorlage mit Gegenüberstellung von altem und neuem Tarif (PDF), Spalte "geltende Fassung". Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.
| Grabart | Friedhofsgebühren |
|---|---|
| Erdreihengrab | 780,00 € |
| Erdwahlgrab (eine bis vier Grabstellen) | 857,00 € |
| Familiengrabstätte (Sarg) | 857,00 € |
| Erd-Rasen-Reihengrab (einheitliche Anlage und Pflege) | 1.795,00 € |
| Erdgemeinschaftsgrab (anonym oder halbanonym) | 1.803,00 € |
Rechenbeispiele mit Feierhalle
Alle Beispiele enthalten Verwaltungsgebühr, Grundgebühr, Bestattungsgebühr, gegebenenfalls die Pflegepauschale und die Feierhalle. Grabstein und Bestatter sind nicht enthalten.
Erdreihengrab
52,00 € + Grundgebühr 496,00 € + Erdbestattung 232,00 € + Feierhalle 159,00 € = 939,00 €. Mit stiller Abschiednahme statt Trauerfeier sind es 838,00 €, mit der ermäßigten Feierhalle in Rudow oder Staaken 896,00 €. Ohne Feier bleiben 780,00 €.
Erdwahlgrab
52,00 € + 520,00 € + 285,00 € + 159,00 € = 1.016,00 €. Der Betrag gilt gleich, ob das Wahlgrab eine oder vier Grabstellen umfasst. Die Familiengrabstätte für einen Sarg kostet genauso viel.
Erd-Rasen-Reihengrab
52,00 € + 496,00 € + 228,00 € + Pflege 1.019,00 € + 159,00 € = 1.954,00 €. Dafür übernimmt die Friedhofsverwaltung Anlage und Pflege für 20 Jahre.
Erdgemeinschaftsgrab, anonym oder halbanonym
52,00 € + 496,00 € + 228,00 € + Pflege 1.027,00 € + 159,00 € = 1.962,00 €, ohne Feier 1.803,00 €. Anonym ist bei der Erdbestattung in Berlin also deutlich teurer als ein Reihengrab, weil die Pflegepauschale hinzukommt.
Reihengrab, Wahlgrab oder Gemeinschaftsgrab?
Welche Grabart passt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Soll später jemand im selben Grab beigesetzt werden, und wer wird das Grab in den nächsten 20 Jahren pflegen?
Das Erdreihengrab misst 2,50 m x 1,25 m. Es wird im Todesfall der Reihe nach vergeben, für die Ruhezeit von 20 Jahren, und lässt sich nicht verlängern (§ 21 Friedhofsordnung). Die Pflege übernehmen die Angehörigen.
Das Erdwahlgrab umfasst eine bis vier nebeneinander liegende Grabstellen; je Grabstelle kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden (§ 22 Abs. 1). Die Lage wählen Sie nach Verfügbarkeit selbst, und das Grab lässt sich verlängern. Bei einer Verlängerung fallen die Verwaltungsgebühr von 14,00 € (1.2) und die Grundgebühr von 26,00 € je Grabstätte und Jahr (2.2) an. Bei der Familiengrabstätte bestimmt der Nutzungsberechtigte die Größe (§ 23).
Beim Erd-Rasen-Reihengrab und beim Erdgemeinschaftsgrab gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung die Fläche. Gemeinschaftsgräber werden der Reihe nach vergeben, Blumen werden an zentraler Stelle abgelegt, und eine Verlängerung ist ausgeschlossen (§ 25).
Die Ruhezeit beträgt auf den landeseigenen Friedhöfen grundsätzlich 20 Jahre, für Sarg und Urne gleich (§ 3 Friedhofsordnung; § 11 Abs. 1 Friedhofsgesetz: mindestens 20 Jahre). Ein Reihengrab wird im Todesfall für die Ruhezeit vergeben und lässt sich nicht verlängern (§ 21 Abs. 3 FO). Ein Wahlgrab lässt sich auf Antrag um 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängern und schon zu Lebzeiten erwerben, wenn genug Grabstätten vorhanden sind (§ 22 Abs. 3 und 4 FO).
Erdbestattung und Urne im Vergleich
In Berlin wählen nur wenige Familien die Erdbestattung: 2022 waren von 33.024 Bestattungen 5.507 Erdbestattungen, rund 83 % waren Urnenbeisetzungen. Bei den Friedhofsgebühren ist die Erdbestattung im Reihengrab mit 939,00 € etwas teurer als die Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab mit 798,00 €. Bei der Urne kommen aber Einäscherung und zweite Leichenschau nach Angebot hinzu, beim Sarg ist der Sarg meist der größte Einzelposten des Bestatters.
Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter.
- Abholung und Überführung in eine Leichenhalle, in Berlin innerhalb von 36 Stunden
- Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
- Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
- Unterlagen, Sterbeurkunde und Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
- Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen
Die Sargaufbewahrung bis zu vier Tage ist in der Bestattungsgebühr enthalten. Ab dem fünften Tag berechnet der Friedhof 38,00 € je Tag (5.2.2). Sargträger stellt der Friedhof für 30,00 € je Person. Grabstein, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen und stehen im Angebot des jeweiligen Betriebs.
Fragen zur Erdbestattung in Berlin
Gibt es eine jährliche Grabgebühr?
Nein. Alle Gebühren fallen einmal je Bestattung an. Nur wer ein Wahlgrab verlängert oder ohne Bestattung reserviert, zahlt 26,00 € je Grabstätte und Jahr.
Ist die Gebühr auf jedem Friedhof gleich?
Auf allen landeseigenen Friedhöfen ja, die Gebührenordnung gilt landesweit. Für konfessionelle Friedhöfe legt der Träger eigene Gebühren fest.
Wer bekommt den Gebührenbescheid?
Die Friedhofsverwaltung des Bezirks erstellt nach dem Antrag einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.