Kostenrechner: Beerdigungskosten in Berlin schätzen

Der Rechner zählt die Gebühren der landeseigenen Friedhöfe in Berlin für Verwaltung, Grundgebühr, Bestattung, gegebenenfalls Pflege und Abschied zusammen und ergänzt den Durchschnitt für Bestatterleistungen. Ohne Änderung zeigt er 939,00 € Friedhofsgebühren.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Berlin; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührenordnung des Landes Berlin, Tarif in der Fassung vom 11.01.2011.

Schritt 1: Bestattungsart

Vergabe der Reihe nach, 20 Jahre, keine Verlängerung

Schritt 3: Abschied

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Verwaltungsgebühr für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer GrabstätteTarifstelle 1.152,00 €
Friedhofsgrundgebühr je Bestattung in einer Reihen- oder GemeinschaftsgrabstätteTarifstelle 2.1.1496,00 €
Erdbestattung in einer Erdreihengrabstätte inkl. Abräumen der PflanzungTarifstelle 3.1.1.2232,00 €
Trauerfeier in der Feierhalle, bis 30 MinutenTarifstelle 3.2.1.1159,00 €
Summe Friedhofsgebühren939,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 4.239 €

Heute gültiger Tarif. Ohne Grabstein, Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegepauschale und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Quelle: Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO), vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2011 (GVBl. S. 9); Senatsvorlage mit Gegenüberstellung von altem und neuem Tarif (PDF), Spalte "geltende Fassung". Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.

Die drei Schritte im Einzelnen

Schritt 1 legt fest, ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird. Davon hängt die Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr ab. Die Verwaltungsgebühr von 52,00 € (Tarifstelle 1.1) setzt der Rechner immer an, denn sie ist für jede Grabart gleich. Bei einer Urne erscheint unter der Summe ein Hinweis: Hinzu kommen die Kosten der Einäscherung im Krematorium und der zweiten Leichenschau (§ 20 Bestattungsgesetz). Diese sind nicht Teil der Friedhofsgebührenordnung und stehen im Angebot des Bestatters (nach Angebot).

Schritt 2 bestimmt die Grabart. Sie entscheidet über die Grundgebühr (496,00 € bei Reihen- und Gemeinschaftsgräbern, 520,00 € bei Wahl-, Familien- und Urnenwandgräbern) und die Bestattungsgebühr. Bei Erd-Rasen-Reihengrab, Gemeinschaftsgräbern, Urnenwandgräbern und Baumfeld rechnet er die Pauschale für Anlage und Pflege über 20 Jahre dazu. Einen Preis je Jahr oder je Grabstelle gibt es in Berlin nicht.

Schritt 3 fragt nach dem Abschied: keine Feier, Feierhalle bis 30 Minuten (159,00 €), ermäßigte Feierhalle auf den Friedhöfen Rudow und Staaken (116,00 €), stille Abschiednahme (58,00 €) oder bei einer Urne die würdige Urnenübergabe ohne Feier (22,00 €). Eine Samstagsoption gibt es nicht, weil die Gebührenordnung keine Tarifstelle für Samstag oder Wochenende enthält.

So lesen Sie das Ergebnis

Jede Zeile nennt die Tarifstelle der Friedhofsgebührenordnung, damit Sie den Betrag später mit dem Gebührenbescheid vergleichen können. Alle Beträge sind Festbeträge in Euro. Für die Bestatterleistungen setzt der Rechner ca. 3.300 € an, den Durchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Ihr tatsächlicher Betrag kann davon abweichen.

Nicht enthalten sind Grabstein und die Zustimmung zum Grabmal (100,00 € für ein stehendes Grabmal), Sargträger (30,00 € je Person), Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegepauschale, Traueranzeige und Blumen. Eine Übersicht finden Sie auf der Startseite, Details auf den Seiten Erdbestattung und Urnenbestattung.

Kostenvoranschlag mit Ihrer Auswahl

Übernehmen Sie Ihre Auswahl aus dem Rechner. Unser Partner-Bestatter in Berlin erstellt daraus innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot.

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